Weitere Entscheidung unten: BSG, 07.02.2007

Rechtsprechung
   BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 3/06 R   

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BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 3/06 R (https://dejure.org/2007,3018)
BSG, Entscheidung vom 07.02.2007 - B 6 KA 3/06 R (https://dejure.org/2007,3018)
BSG, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - B 6 KA 3/06 R (https://dejure.org/2007,3018)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - keine Ermächtigung für psychologische Behandlung ehemaliger Straftäter zur Durchsetzung strafgerichtlicher Therapieauflagen und Verhinderung von Rückfalltaten

  • openjur.de

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung; keine Ermächtigung für psychologische Behandlung ehemaliger Straftäter zur Durchsetzung strafgerichtlicher Therapieauflagen und Verhinderung von Rückfalltaten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung eines Psychologischen Psychotherapeuten zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung ehemaliger Sexualstraftäter; Notwendigkeit einer Befreiung des Behandelnden von der Schweigepflicht gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft vor Beginn ...

  • Judicialis

    SGB V § 27 Abs 1 S 1; ; SGB V § 76 Abs 1 S 1; ; SGB V § 116 S 1; ; Ärzte-ZV § 1 Abs 3 Nr 1; ; Ärzte-ZV § 31 Abs 1 Buchst a; ; Ärzte-ZV § 31 Abs 1 Buchst b; ; Ärzte-ZV § 31a Abs 1 S 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigung für psychologische Behandlung ehemaliger Straftäter in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Therapie von Sexualstraftätern: Keine Ermächtigung

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Rechtsreport: Keine Ermächtigung für Therapie von Sexualstraftätern

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 3/06 R
    Der Senat hat im Einzelnen in seinem Urteil vom 30. Januar 2002 (BSGE 89, 134, 144 ff = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 28 ff) ausgeführt, dass Interessenkollisionen zwischen der Haupttätigkeit in einer Beratungsstelle und einer angestrebten Nebentätigkeit im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Behandlung ausgeschlossen sein müssen.
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 3/06 R
    Die Ermächtigung weitergebildeter Krankenhausärzte zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung hat den Zweck, den Versicherten die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen von Krankenhausärzten auch im Rahmen der ambulanten ärztlichen Versorgung zugute kommen zu lassen und Versorgungsdefiziten im Leistungsangebot der niedergelassenen Ärzte entgegen zu wirken (vgl zuletzt Senatsurteil vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 14/05 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, RdNr 16, mwN).
  • BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05

    Informationelle Selbstbestimmung (unzulässige Weisung im Rahmen der

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 3/06 R
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass selbst von einem Straftäter, der nach Beendigung einer angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67a StGB) unter Führungsaufsicht steht (§ 67d Abs. 6 iVm §§ 68 ff StGB), nicht verlangt werden darf, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden (Kammerbeschluss vom 6. Juni 2006 - 2 BvR 1349/05 - GesR 2007, 41).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B

    Ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung zur Sicherstellung der

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 3/06 R
    Das hat der Senat in jüngster Zeit erneut in einem Fall bekräftigt, in dem eine Psychologische Psychotherapeutin unter dem Gesichtspunkt des Sonderbedarfs für die psychotherapeutische Behandlung von Versicherten in ihrer (hier: portugiesischen) Muttersprache ermächtigt werden wollte (Beschluss vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 33/05 B - in Juris dokumentiert).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94

    Einlegung von Rechtsmitteln durch Beigeladene, Bedarfsvorbehalt bei der

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 3/06 R
    Zur Auslegung des § 31 Abs. 1 Ärzte-ZV hat der Senat in seinem Urteil vom 21. Juni 1995 (SozR 3-1500 § 131 Nr. 5 S 8) ausgeführt, eine Ermächtigung auch für die unter Buchst b aaO aufgeführten Sonderfälle komme nur in Betracht, wenn andernfalls die vertragsärztliche Versorgung der dort genannten Personen nicht ausreichend gesichert sei.
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Ermächtigung eines

    Der Umstand, dass ein Versicherter nicht Deutsch als Muttersprache hat, ist keine Behinderung iS des § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB X. Deshalb muss es dabei bleiben, dass weder die Krankenkassen noch die Zulassungsgremien verpflichtet sind, allen Versicherten Leistungserbringer zur Verfügung zu stellen, mit denen sie sich in ihrer Muttersprache verständigen können (vgl Senatsbeschluss vom 19.7.2006 - B 6 KA 33/05 B - juris RdNr 9; ebenso BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 1 RdNr 25; BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - RdNr 26 f).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 7.2.2007 (SozR 4-5520 § 31 Nr. 1 RdNr 23 bis 25) näher dargelegt, dass die Ermächtigung zur Versorgung eines begrenzten Personenkreises nur in ganz besonders gelagerten Fällen in Betracht kommt, in denen der Zweck, zu dem sich die diesen "begrenzten Personenkreis" bildenden Personen freiwillig oder unfreiwillig zusammengefunden haben, nicht erreicht werden könnte, wenn nicht ein bestimmter Arzt oder eine ärztlich geleitete Einrichtung zur Behandlung von auftretenden Gesundheitsstörungen ermächtigt wird.

    Der in dieser Bestimmung zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke schließt jedenfalls Ermächtigungen aus, die von vornherein darauf angelegt sind, außerhalb des nunmehr in § 20 Abs. 2 Satz 2 Ärzte-ZV in der seit dem 1.1.2007 geltenden Fassung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes zugelassenen Rahmens eine Vermischung von Leistungen der Haupttätigkeit (hier Beratungsdienst für Ausländer des C. ) und der Krankenbehandlung zu Lasten der GKV hervorzurufen (vgl dazu auch BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 1 RdNr 26).

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

    Dabei umfasst die freie Arztwahl ermächtigte Ärzte und Einrichtungen seit jeher nur in dem Umfang, wie die Ermächtigung zeitlich, nach dem Umfang des erlaubten Leistungsspektrums oder auch räumlich - etwa im Rahmen von Ermächtigungen zur Versorgung eines begrenzten Personenkreises gemäß § 31 Abs. 1 Buchst b Ärzte-ZV - reicht (zum Erfordernis eines auch nach räumlichen Kriterien abgegrenzten Personenkreises für solch eine Ermächtigung s BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 1 RdNr 23).
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 40/09 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung mit hälftigem

    Der Senat weist allerdings darauf hin, dass er uneingeschränkt an seiner Rechtsprechung festhält, dass die psychologische Behandlung ehemaliger Straftäter, bei der die Durchsetzung strafgerichtlicher Therapieauflagen und die Verhinderung von Rückfalltaten im Vordergrund stehen, typischerweise keine Behandlung iS des Krankenversicherungsrechts ist, ein Psychologischer Psychotherapeut mithin für derartige Behandlungen auch nicht zugelassen werden kann (vgl BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 1; vgl zu möglichen Interessenkollisionen auch BSGE 89, 134, 144 ff = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 28 ff; BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2015 - L 3 KA 88/11

    Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung; Im

    Hierzu hat bereits das SG zutreffend ausgeführt, dass die Normen darauf gerichtet sind, den Versicherten die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen von Krankenhausärzten auch im Rahmen der ambulanten ärztlichen Versorgung zugutekommen zu lassen und Versorgungsdefiziten im Leistungsangebot der niedergelassene Ärzte entgegen zu wirken (BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 1 mwN) .

    Das reicht für eine Ermächtigung nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 Ärzte-ZV aber nicht aus ( BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 1 mwN ).

    Hintergrund dieser Rechtsprechung ist, dass Interessenkollisionen zwischen der ärztlichen Haupttätigkeit und einer angestrebten Nebentätigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung ausgeschlossen sein müssen ( BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 1; SozR 4-5520 § 31 Nr. 3 ).

  • SG Nürnberg, 05.10.2022 - S 13 KA 6/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Versorgung, Auswahlentscheidung, Arzt, Leistungen,

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.02.2007, B 6 KA 3/06 R) spiele das biologische Geschlecht der Vertragsärzte bzw. Vertragsärztinnen ebenso wie das biologische Geschlecht der Patienten bzw. Patientinnen regelungssystematisch keine Rolle.

    Schließlich hat das BSG bereits in seinem Urteil vom 07.02.2007, B 6 KA 3/06 R, darauf hingewiesen, "dass die Bedarfsplanung im ärztlichen wie im psychotherapeutischen Bereich auf der Grundlage beruht, dass grundsätzlich alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen von allen zur vertragsärztlichen bzw. psychotherapeutischen Versorgung zugelassenen Ärzten und Psychotherapeuten auf ihrem jeweiligen Fachgebiet adäquat behandelt werden können.

  • LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 64/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Zulassungsgremien -

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 7. Februar 2007 - B 6 KA 3/06 R - und 6. Februar 2008 - B 6 KA 40/06 R; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Februar 2005 - L 5 KA 3491/04 - Urteil vom 20. August 2003 - L 5 KA 3769/02), von der abzuweichen für den Senat kein Anlass besteht, schließt zwar der Wortlaut des § 31 Abs. 1 Buchstabe b) Ärzte-ZV nicht aus, dass ein begrenzter Personenkreis auch jenseits der in der Vorschrift angesprochenen Beispielsfälle der Rehabilitanden in einer Rehabilitationseinrichtung oder der Beschäftigung eines abgelegenen Betriebes existieren kann.
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.05.2008 - L 4 B 319/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Anfechtung gegen Ermächtigung zwecks Durchführung

    Hieran anknüpfend hat das BSG mit Urteil vom 07. Februar 2007 (B 6 KA 3/06 R, SozR 4-5520 § 31 Nr. 1) erneut dargelegt, die Ermächtigung zur Versorgung eines begrenzten Personenkreises komme nur in ganz besonders gelagerten Fällen in Betracht, in denen der Zweck, zu dem sich die diesen "begrenzten Personenkreis" bildenden Personen freiwillig oder unfreiwillig zusammengefunden hätten, nicht erreicht werden könnte, wenn nicht ein bestimmter Arzt oder eine bestimmte ärztlich geleitete Einrichtung zur Behandlung von auftretenden Gesundheitsstörungen ermächtigt werde.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2008 - L 16 KR 46/08

    Krankenversicherung

    Die Behandlung ist damit nach der Richtline nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V iVm § 135 Abs. 1 SGB V verbindlich von der Leistungspflicht der GKV nach den §§ 2 Abs. 1, 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 SGB V ausgenommen, § 91 Abs. 9 SGB V (stRspr, BSG Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 8; Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 11; Urteil vom 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R - juris.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 16 B 88/08

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine hyperbare

    Die Behandlung ist damit nach der Richtline nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V iVm § 135 Abs. 1 SGB V verbindlich von der Leistungspflicht der GKV nach den §§ 2 Abs. 1, 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 SGB V ausgenommen, § 91 Abs. 9 SGB V (stRspr, Bundessozialgericht (BSG) Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 8; Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 11; Urteil vom 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R - juris.de).
  • SG Würzburg, 12.05.2009 - S 6 KR 134/09

    Rechtliche Ausgestaltung der Pflichtmitgliedschaft eines verurteilten, sich auf

    Es kann dahingestellt bleiben, ob für die Kosten, die durch die Erfüllung der mit Beschluss vom 24. März 2009 durch das Landgericht Würzburg erteilten strafbewährten Weisungen entstehen, die Antragsgegnerin aufkommen muss, weil es sich hierbei um Krankenbehandlung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung handelt (vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 3/06 R - zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R   

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https://dejure.org/2007,2990
BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R (https://dejure.org/2007,2990)
BSG, Entscheidung vom 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R (https://dejure.org/2007,2990)
BSG, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - B 6 KA 32/05 R (https://dejure.org/2007,2990)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsarzt - Zuschlag für farbcodierte Durchführung von Duplex-Sonographien

  • openjur.de

    Vertragsarzt; Rechtsschutzbedürfnis für Verpflichtungsklage bei Honorarstreit; Befugnis einer Kassenärztlichen Vereinigung zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung; Vergütung von Zuschlägen für farbcodierte Durchführung von Duplex-Sonographien

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechenbarkeit von Zuschlägen für farbcodierte Duplex-Sonographien; Auslegung vertragsärztlicher Vergütungsbestimmungen; Möglichkeit der zweifachen Abrechnung einer farbcodierten Duplex-Sonographie aufgrund des Mehraufwands bei Durchführung derselbigen; Zulässigkeit der ...

  • Judicialis

    EBM-Ä Nr 689; ; SGG § 54 Abs 1 Satz 1; ; SGG § 54 Abs 4

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzbedürfnis eines Vertragsarztes für Verpflichtungsklage, Vergütung von Zuschlägen für farbcodierte Durchführung von Duplex-Sonographien

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlagsziffer für Farbcodierung bei Duplexsonographie darf mehrmals je Sitzung abgerechnet werden

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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 35/05 R

    Vertragsarzt - Notfalldienst - Voraussetzung für Abrechnung der Verweilgebühr

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R
    Dabei kann das Richtigstellungsverfahren von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse durchgeführt werden (vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6 und stRspr, zB BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2 RdNr 10; zuletzt Urteil vom 11. Oktober 2006 - B 6 KA 35/05 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Zum anderen folgt die primäre Bindung an den Wortlaut aus dem Gesamtkonzept des EBM-Ä als einer abschließenden Regelung, die keine Ergänzung oder Lückenfüllung durch Rückgriff auf andere Leistungsverzeichnisse bzw Gebührenordnungen oder durch analoge Anwendung zulässt (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - B 6 KA 35/05 R - RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, in Fortführung von zB BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10).

    Sie kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10, jeweils mwN; Urteil vom 11. Oktober 2006, aaO).

    Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 mwN; Urteil vom 11. Oktober 2006, aaO).

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 19/03 R

    Vertrags (zahn) arzt - keine notwendige Beiladung bei Richtigstellungsbegehren

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R
    Zum anderen folgt die primäre Bindung an den Wortlaut aus dem Gesamtkonzept des EBM-Ä als einer abschließenden Regelung, die keine Ergänzung oder Lückenfüllung durch Rückgriff auf andere Leistungsverzeichnisse bzw Gebührenordnungen oder durch analoge Anwendung zulässt (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - B 6 KA 35/05 R - RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, in Fortführung von zB BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10).

    Sie kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10, jeweils mwN; Urteil vom 11. Oktober 2006, aaO).

    Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 mwN; Urteil vom 11. Oktober 2006, aaO).

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R
    Dabei kann das Richtigstellungsverfahren von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse durchgeführt werden (vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6 und stRspr, zB BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2 RdNr 10; zuletzt Urteil vom 11. Oktober 2006 - B 6 KA 35/05 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 14/04 R

    Vertragsarzt - Honorarkürzung wegen übermäßiger Ausdehnung der Kassenpraxis durch

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R
    Dabei kann das Richtigstellungsverfahren von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse durchgeführt werden (vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6 und stRspr, zB BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2 RdNr 10; zuletzt Urteil vom 11. Oktober 2006 - B 6 KA 35/05 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 44/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Richtigstellung -

    Auszug aus BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R
    Damit unterscheidet sich die Fallgestaltung von derjenigen, in der ein wesentlicher Bestandteil der Leistung bereits mit dem Honorar für eine andere abgegolten wurde, sodass eine zusätzliche Abrechenbarkeit weiterer Leistungen ausgeschlossen ist (zum Fall bereits abgegoltenen Legens des Zugangs für eine Infusion vgl BSG SozR 4-5533 Nr. 273 Nr. 1 RdNr 10 am Ende und BSG ZMGR 2006, 101, 102).
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Während bislang das Richtigstellungsverfahren von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse durchgeführt werden konnte (vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6 und stRspr, zB BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2 RdNr 10 und BSG SozR 4-5533 Nr. 40 Nr. 2 RdNr 11; zuletzt BSG, Urteil vom 7.2.2007 - B 6 KA 32/05 R, RdNr 11 = USK 2007-14), ist die Beklagte nach dem seit dem 1.1.2004 geltenden Recht - unabhängig von einer weiterhin möglichen Antragstellung - zu einem Tätigwerden von Amts wegen verpflichtet.
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 1/08 R

    Vertragszahnarzt - Besuch - keine Abrechnung von Untersuchungsleistung neben

    Während bislang das Richtigstellungsverfahren von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse durchgeführt werden konnte (vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6 und stRspr, zB BSG SozR 4-5520 § 32 Nr. 2 RdNr 10 und BSG SozR 4-5533 Nr. 40 Nr. 2 RdNr 11; zuletzt Urteil vom 7.2.2007 - B 6 KA 32/05 R- Juris RdNr 11 = USK 2007-14; speziell zum EKV-Z: BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 8), ist die Beklagte nach neuem Recht - unabhängig von einem weiterhin möglichen Antrag - zu einem Tätigwerden von Amts wegen verpflichtet.

    Zum anderen folgt die primäre Bindung an den Wortlaut aus dem Gesamtkonzept des Bewertungsmaßstabs als einer abschließenden Regelung, die keine Ergänzung oder Lückenfüllung durch Rückgriff auf andere Leistungsverzeichnisse bzw Gebührenordnungen oder durch analoge Anwendung zulässt (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 7.2.2007 - B 6 KA 32/05 R - Juris RdNr 13 = USK 2007-14 und BSG SozR 4-5533 Nr. 40 Nr. 2 RdNr 13, in Fortführung von zB BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10).

    Sie kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11 und Nr. 10 RdNr 10, jeweils mwN; zuletzt BSG, Urteil vom 7.2.2007 - B 6 KA 32/05 R - Juris RdNr 13 = USK 2007-14 und BSG SozR 4-5533 Nr. 40 Nr. 2 RdNr 13; speziell zum vertragszahnärztlichen Bereich: BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 11).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2014 - L 5 KA 1161/12

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Aufhebung von Honorarbescheiden -

    Nach diesen - für die hier betroffenen Abrechnungen der Quartale 4/99 bis 3/01 maßgeblichen - im Primär- und Ersatzkassenbereich im Wesentlichen gleichlautenden Vorschriften hat die Beklagte die Befugnis, die von den Vertragsärzten eingereichten Abrechnungen rechnerisch und gebührenordnungsmäßig zu prüfen und nötigenfalls richtig zu stellen, was auch im Wege nachgehender Richtigstellung erfolgen kann (vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 32/05 R, juris Rn. 11).
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